Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast und den Hotel- und Restaurantbetrieben der AG Sporthotel Stoos mit Sitz auf dem Stoos, namentlich das Wellness Hotel Stoos, die Stoos Lodge, das Gipfelrestaurant Frontalpstock und das Pistenrestaurant Welesch, nachfolgend Hotel oder Restaurant genannt.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsabschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

1. Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Gastes oder durch mündliche Zusage zustande. Mit der Bekanntgabe/Hinterlegung der Kreditkartenangaben des Gastes oder einer Zahlung per Vorauskasse gilt die Reservation als garantiert. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich.
Die AG Sporthotel Stoos behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Zimmer nach Ablauf des Optionsdatums wieder in den Verkauf zu geben. Bei erneuter Anfrage kann es aufgrund der dynamischen Preisstruktur zu Preisabweichungen zum ersten Angebot kommen.

 

2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrages bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat, vorbehältlich anderer vertraglicher Vereinbarungen, keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Sollten trotz einer bestätigten Reservation bei der Ankunft des Gastes keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast in einem Zimmer der nächsthöheren Kategorie unterbringen oder gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (bspw. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.

 

3. Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer vertraglicher Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu nutzen.
Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung 100% des Übernachtungspreises für eine Nacht für das Hotelzimmer in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet, die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers behält sich das Hotel vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.

 

4. Preise und Zahlung
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Kurtaxen und allfällige Abgaben werden auf der Rechnung separat ausgewiesen und dem Gesamtbetrag hinzugefügt. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleiterinnen bzw. Begleitern und Besucherinnen bzw. Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden mit einem Zuschlag von 5% zum jeweiligen Tageskursverrechnet. Zudem werden Bargeldzahlungen in Fremdwährungen mit einem Zuschlag von 5% zum jeweiligen Tageskurs berechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden.
Rechnungen der AG Sporthotel Stoos sind ohne Fälligkeitsdatum binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen.
Die AG Sporthotel Stoos ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden mit dem Angebot bekannt gegeben.
Ist der Gast im Ausland ansässig, behält sich die AG Sporthotel Stoos das Recht vor, den gesamten Rechnungsbetrag von der Garantie-Kreditkarte abzubuchen. Allfällige Kursdifferenzen oder Bankspesen gehen zu Lasten des Gastes.
Version gültig ab 1 Mai 2022

 

5. Stornierungsbedingungen

5.1 Übernachtungspauschalen
Eine Stornierung der Reservation hat gemäss den Stornierungsbedingungen des jeweilig bestätigten Angebotes zu erfolgen. Es gelten die auf der Buchungsbestätigung notierten Stornierungsbedingungen.

5.2 Wellnessbehandlungen
Bei Absagen innert 24 Stunden vor den Wellnessbehandlungen oder bei Nichterscheinen von Wellnessbehandlungen wird versucht den Termin anderweitig zu besetzen. Falls dies dem Hotel nicht gelingt, werden 100% der Leistungen weiterverrechnet.

 

6. Rücktritt durch das Hotel
Bis und mit 3 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Hotel ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

6.1 Höhere Gewalt oder andere vom AG Sporthotel Stoos nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen

6.2 Buchungen des Zimmers unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks

6.3 Begründeter Anlass zur Annahme, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist Nichtleistung einer vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb der vom Hotel gesetzten Frist

6.4 Zahlungsunfähigkeit des Gastes oder Einstellung der Zahlungen Rechtswidriger Zweck bzw. Anlass des Aufenthaltes
Bei einem Rücktritt des Hotels aus vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.

 

7. Verunmöglichte Anreise
Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinenabgang, Erdbeben usw.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.

 

8. Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen. Das Hotel ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.

 

9. Haftung / Sorgfaltspflicht
Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von CHF 1`000.- Als eingebracht gelten Gegenstände, die der Gast in seinem Hotelzimmer und dem dazu vorgesehenen Tresor aufbewahrt. Werden Kostbarkeiten, wie bspw. Schmuck, Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.
Der Gast hat das Hotelzimmer mit grösster Sorgfalt zu benützen und dieses ordnungsgemäss zurückzugeben. Das Rauchen in den Zimmern ist untersagt. Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste sowie übermässige Reinigungsaufwände, die durch ihn, dessen Begleiter bzw. Hilfspersonen verursacht werden.

 

10. Haustiere
Haustiere sind erlaubt und werden mit einem zusätzlichen Reinigungsaufwand von CHF 20.- pro Haustier/Nacht ohne Futter verrechnet. Das Hotel behält sich vor die durch Haustiere verursachten Schäden dem Gast in Rechnung zu stellen.

 

11. Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse dem Gast nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast

 

12. Zusätzliche Bestimmungen für Gruppen

12.1 UnterscheidungzwischenIndividualgastundGruppen
Als Individualgast gelten Buchungen mit bis zu 5 Hotelzimmern pro Nacht. Buchungen von mehr als 5 Hotelzimmern gelten als Gruppenbuchungen und unterstehen den Annullierungsbedingungen für Gruppen.

12.2 VerfügbarkeitderVeranstaltungsräume
Die Grösse des (in der Pauschale) inkludierten Seminarraumes ist von der Personenanzahl abhängig. Das Einrichten des Veranstaltungsraumes am Vortag ist je nach Verfügbarkeit ab 20 Uhr ohne zusätzliche Kosten möglich. Möchte der Veranstalter den Veranstaltungsraum bereits vor 20 Uhr für das Einrichten in Anspruch nehmen, wird eine Saalmiete verrechnet.

12.3 Teilnehmerzahl
Die definitive Anzahl Teilnehmer ist bis 14 Tage vor dem Anlass bekannt zu geben.

12.4 Hotelzimmer
Dem Hotel ist spätestens 14 Tage vor Ankunft eine definitive und detaillierte Namens-bzw. Zimmerliste zuzustellen. Bei Überschreitung der bestätigten Teilnehmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit dem Hotel. Das Hotel behält sich vor, die angegebenen Zimmerkategorien anzupassen, um die Auslastung zu optimieren.

12.5 StornierungeneinzelnerLeistungen
Bis 48 Stunden vor Anlass können maximal 10 % der bestätigten Leistungen kostenfrei storniert werden. Dies gilt sowohl für gebuchte Hotelzimmer, Seminarräume, Pauschalen und Rahmenprogramme. Zusätzliche Personen werden zu den bestätigten Konditionen verrechnet.

12.6 Annullation
Bei der Annullation eines definitiv bestätigten Anlasses bedarf es einer schriftlichen Mitteilung. Folgende Kosten werden verrechnet:
Nach Eingang der Bestätigung 10% der reservierten Leistungen
59 bis 30 Tage vor dem Anlass 25 % der reservierten Leistungen
29 bis 15 Tage vor dem Anlass 50 % der reservierten Leistungen
14 bis 7 Tage vor dem Anlass 75 % der reservierten Leistungen
6 bis 0 Tage vor dem Anlass 100 % der reservierten Leistungen
Verrechnungsgrundlage sind Teilnehmerzahl und Seminardauer, welche in der definitiven Reservierungsbestätigung angegeben sind. Diese Bedingungen gelten auch bei Nichterscheinen ohne schriftliche Stornierung.
Sonderfall der kostenfreien Annullierung im Falle von Anweisungen der Behörde zur Eindämmung der Corona-Pandemie: Sollte der Bundesrat, eine kantonale oder kommunale Behörde entsprechende Massnahmen verfügen, erfolgt die Annulation des gesamten Anlasses aufgrund der Corona-Pandemie kostenfrei. Ausgeschlossen sind von dieser Situation freiwillige Absagen oder Absagen aufgrund von innerbetrieblichen Entscheidungen.
Nach Vertragsunterzeichnung gelten in diesem Fall unsere genannten Fristen gemäss vorliegenden AGB’s.
Es steht jedem Gast / jeder Firma frei sich mit einer Reise-Annullations-Versicherung zu schützen.

12.7 Konsumationen
Getränke zu den Mahlzeiten sowie Konsumationen ausserhalb der Kaffeepausen werden separat in Rechnung gestellt, sofern keine Pauschalen vereinbart sind.

12.8 Verrechnung
Das Hotel geht davon aus, dass dem Veranstalter eine Gesamtrechnung zugestellt wird. Wünscht der Veranstalter eine spezielle Abrechnungsform oder eine bestimmte Aufteilung der Rechnung, muss dies vor dem Anlass bekannt gegeben werden. Bei erheblichem Mehraufwand behält sich das Hotel vor die Anfallenden Kosten zu verrechnen. Auch in diesen Fällen bleibt der Veranstalter für allfällig nicht bezahlte Rechnungen verantwortlich. Der Rechnungsbetrag wird ohne jeden Abzug innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Bezahlung fällig.

12.9 Zahlungskonditionen:
Die Rechnung mit sämtlichen Leistungen wird Ihnen nach dem Anlass zugestellt und ist innert 30 Tagen netto zahlbar. Alle Zimmerpreise werden exklusiv Kurtaxe von CHF 3.00 pro Person und Nacht ausgewiesen.

12.10 Haftung
Der Veranstalter haftet gegenüber dem Hotel für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars und für Verluste, die durch den Veranstalter, seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht wurden.
Um Schäden vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial und anderen Gegenständen stets mit dem Hotel abzustimmen. In jedem Fall hat der Veranstalter darauf zu achten, dass das Material feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht.
Das Hotel lehnt jede Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung an mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab.

 

13. Schlussbestimmungen
Nebst den AGB können weitere Bestimmungen und Buchungskonditionen zur Anwendung kommen, welche den AGB vorgehen. Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Angebots oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der AG Sporthotel Stoos.
Es gilt das schweizerische Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.